
Garantie:
Eines der am häufigsten angesprochenen Themen, das von KFZ-Vertragshändlern
gern zur Verunsicherung der Kunden benutzt wird. Hier die richtige
Antwort: Jeder Kunde, der in der Europäischen Gemeinschaft
[EU] ein Neufahrzeug erwirbt, hat laut Verordnung der EU-Kommission
[GVO] zwei Jahre Werksgarantie ab der Zulassung in Deutschland.
Darüber hinaus gelten auch für den Käufer eines EU-Fahrzeugs
alle weiteren vom Hersteller vergebenen Garantien [wie Mobilitätsgarantie,
Lackgarantie, etc]. Sollten sie dennoch Bedenken haben, Ihr neues
Auto bei Garantiefällen zum Vertragshändler zu bringen,
bieten wir gerne die Abwicklung desselben an. Wir arbeiten mit vertrauenswürdigen,
flexiblen Vertragswerkstätten zusammen und kümmern uns
auch noch nach der Wagenauslieferung um Sie und Ihr Fahrzeug.
Im Falle eines Garantiefalles können Sie Ihr Auto entweder
bei einem Vertragshändler, mit dem wir zusammenarbeiten, oder
bei einer Vertragswerkstätte Ihrer Wahl abgeben.
Kundendienst:
Innerhalb der vom Hersteller vergebenen Werksgarantie müssen
Sie mit Ihrem Fahrzeug zu regelmäßigen Kundendiensten
in der entsprechenden Vertragswerkstatt vorstellig werden.
Hierbei gilt dasselbe wie bei einem Garantiefall: wir arrangieren
gern die Abwicklung Ihres Kundendienstes über eine Vertragswerkstätte
in unserer Nähe
Serviceheft:
Dokumentiert Ihre Garantieansprüche; muß einen Datenträger
des Fahrzeugs sowie die Stempel des ausliefernden Vertragshändlers
beinhalten. Sie erhalten das Serviceheft bei der Auslieferung überreicht!
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